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Fördermöglichkeiten

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Aufgrund der Vielfalt an möglichen Projektvarianten sind je nach Vorhaben unterschiedliche Fördermittel abrufbar. Daher wollen wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme geben.

Im Programm Marktplatz der Generationen ist für die Gemeinden kein eigener Fördertopf angelegt. Die Unterstützung der Gemeinden erfolgt als komplementäre Beratungsleistung, die für die Projektkommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Ein Bestandteil dieser Begleitung besteht auch in der individuellen Beratung hinsichtlich geeigneter Fördermittel.

Ein paar Hinweise dazu:

  • Eine informative Zusammenstellung bietet die Broschüre der Koordinationsstelle Wohnen im Alter. Sie bezieht sich explizit auf seniorenpolitische Handlungsfelder (siehe unten).
  • Vor der Suche nach zusätzlichen Fördertöpfen lohnt es sich auch, sich im Landkreis/in der Region nach bereits laufenden Programmen zu informieren, da im Rahmen dieser Strukturen oftmals auch Projekte angesiedelt werden können (z. B. LEADER, GesundheitsregionPLUS). Dadurch werden auch Netzwerke in der Region gestärkt.
  • Stehen bei Ihnen in der Kommune demnächst Dorfentwicklungsmaßnahmen oder Städtebauförderung an? Integrieren Sie scheinbar getrennte Vorhaben.
  • Ziehen Sie bei der Suche Ihre persönlichen Berater*innen hinzu!

Antragstellung

Fördermittel sind immer zweckgebunden. Daher müssen zu deren Bewilligung Anträge gestellt werden. Die Voraussetzungen sind je nach Förderprogramm oder Stiftungszielen sehr unterschiedlich – auch die Strenge der Einhaltung und Prüfung.

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Broschüre

Fördermöglichkeiten von Maßnahmen im Rahmen seniorenpolitischer Handlungsfelder in Bayern (Koordinationsstelle Wohnen im Alter, pdf, Juni 2020)

Diese Broschüre gibt einen wertvollen Überblick über bestehende Förderprogramme in Hinblick auf seniorenpolitische Themen. Unter anderem wird dort auf die Richtlinien der SeLA-Förderungen eingegangen (für Quartiersmanagement und Nachbarschaftshilfe). Die Broschüre weitet gleichzeitig den Blick auf eine Vielfalt an Fördermöglichkeiten.

>> unbedingt zu empfehlen!

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Aktion Mensch

Aktion Mensch fördert Projekte, die die gesellschaftliche Inklusion voranbringen, d.h. dass alle Menschen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben (können). Im Fokus der Projekte stehen daher soziale Gruppen, die bisher von Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen sind (z.B. Menschen mit Behinderungen oder in schwierigen Lebenslagen).
Aktion Mensch unterstützt ausschließlich freigemeinnützige Organisationen. Das heißt öffentliche Institutionen, wirtschaftliche Organisationen oder Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.
Für Vereine (z.B. Nachbarschaftshilfe) oder andere Organisationsformen mit anerkannter Gemeinnützigkeit stellt Aktion Mensch durchaus interessante Förderprogramme bereit.

Themen:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Entlastung für Familien
  • Inklusionsprojekte in allen Lebensbereichen (Schule, berufliche Qualifikation, Arbeit, Wohnen, Freizeit)
  • Barrierefreiheit (baulich, sprachlich, medial)

Bezüglich möglicher Formate oder förderfähiger Kosten ist Aktion Mensch breit aufgestellt. Von der Förderung einmaliger Aktionen, struktureller Förderung lokaler Initiativen bis zur Unterstützung umfangreicher Projekte sind viele Projektformate möglich. Je nach Förderprogramm unterscheiden sich die förderfähigen Kosten, die sowohl Honorare, Personalkosten, Sachkosten, Anschaffungen als auch bauliche Maßnahmen umfassen können.

Link zu den Förderprogrammen von Aktion Mensch (externer Link)

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Fernsehlotterie / Stiftung Deutsches Hilfswerk

Die Deutsche Fernsehlotterie fördert soziale Projekte, um das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu zählen eine breite Vielfalt sozialer Maßnahmen, die der Kinder-, Jugend-, Alten- oder Gesundheitshilfe dienen.

Antragsteller für Projekte können alle gemeinnützige Organisationen sein, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind – sowie in freier Trägerschaft. Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen werden dagegen nicht gefördert.

Die Förderung kann sich – je nach Förderbereich – auf Personalkosten (z.B. Quartiersmanagement), Sachkosten, Honorare, (Um-)Baumaßnahmen, Immobilienerwerb oder Anschaffungskosten zur Ausstattung von z.B. ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Begegnungsstätten beziehen.

> Link zu den Förderprogrammen und Richtlinien der Deutschen Fernsehlotterie (externer Link)