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Angebote
zur Unterstützung im Alltag

(Ehemals: niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote)

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Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) ist der Oberbegriff für Angebote, die Menschen helfen möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und deren pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen.

Es gibt verschiedene Angebotsformate:

  • Betreuungsangebote:
    Durch Betreuungsangebote, in denen fachlich geschulte ehrenamtlich Helfende unter Anleitung einer Fachkraft die Betreuung in Gruppen (Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung in Privathaushalten) oder im häuslichen Bereich (ehrenamtlicher Helferkreis) übernehmen, werden Pflegepersonen stundenweise unterstützt.
  • Angebote zur Entlastung im Alltag:
    Durch Entlastungsangebote sollen Hilfebedürftige und Pflegende entlastet werden. Die Angebote werden von einer Fachkraft geleitet und können sowohl mit ehrenamtlich als auch mit nicht ehrenamtlich Helfenden erbracht werden. Zu den Entlastungsangeboten zählen die Angebote Alltagsbegleiterinnen und -begleiter und haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden:
    Die Angebote zur Entlastung von Pflegenden richten sich an pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Durch die Angebote werden sie entlastet und unterstützt. Zu den Entlastungsangeboten zählen Angehörigengruppen und Pflegebegleiterinnen und -begleiter.

> weitere Informationen siehe bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

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Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ pro Monat. Der Betrag kann für die Erstattung von Aufwendungen genutzt werden, die dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von folgenden Leistungen entstehen:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung)
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag

> weitere Informationen auf der Homepage der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

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