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Wohngemeinschaft

Der Begriff Wohngemeinschaft (WG) bedeutet stets die gemeinsame Führung eines Haushaltes. Der Grad der Nähe bzw. Distanz kann unterschiedlich ausgeprägt sein.

Bei der ursprünglichen Form der „Studenten-WG“ findet man zumeist eine geschlossene Wohneinheit für 2-6 Personen vor. Darin enthalten sind als Wohnräume eine Gemeinschaftsküche sowie ein Gemeinschaftsbad – ja nach Ausstattung, also räumlicher Verfügbarkeit und finanziellen Möglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner, auch ein gemeinschaftlich genutztes Wohnzimmer. Den Einzelpersonen steht als eigener Privatraum lediglich ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Diese minimalistische Variante der Wohngemeinschaft stellt das höchste Maß an Nähe dar – und kann daher auch Konflikte bergen.

Sogenannte „Senioren-WGs“ können sich an diesem Modell orientieren, sollten sich jedoch der großen Nähe der Bewohnerinnen und Bewohner bewusst sein. Das Modell kann jederzeit je nach räumlichen und finanziellen Möglichkeiten erweitert werden, sodass z.B. die Privaträume der Einzelpersonen großzügiger ausfallen oder sich ggf. abgeschlossene Wohnungen (Schlafzimmer + eigenes Bad) um gemeinschaftlich genutzte Aufenthaltsräume sowie eine Gemeinschaftsküche anordnen. Der Übergang zum sogenannten Clusterwohnen ist somit fließend. Diese Form der Weiterentwicklung wird derzeit erstmalig im Domagkpark in München realisiert (Projekt wagnisART)

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