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Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
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Kurz & knapp:
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, die dem Zweck dient, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. Worum geht es? Dem Konzept einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft liegt der Paradigmenwechsel von einer trägergesteuerten hin zu einer nutzergesteuerten Wohnform zugrunde. Dies setzt insbesondere bei Initiatoren ein Umdenken in ihrem Selbstverständnis voraus. Während in einer stationären Einrichtung (Heim) der Einrichtungsträger entscheidet, treffen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft die Mieterinnen und Mieter bzw. deren Angehörige oder deren gesetzlichen Vertreter, die sich zu einem Gremium der Selbstbestimmung zusammenschließen, alle Entscheidungen, die das Gemeinschaftsleben betreffen, selbst. Pflege- und Betreuungsdienst haben in der Wohngemeinschaft ausschließlich einen Gaststatus und können gewechselt werden. Das Gremium der Selbstbestimmung steht unter der Herausforderung, die Bedürfnisse und Wünsche der eigenen Person / des Angehörigen, aber auch die Interessen aller Mieterinnen und Mieter in den Blick zu nehmen und die gemeinsame Verantwortung für die ganze Wohngemeinschaft zu übernehmen. Was zeichnet eine ambulant betreute Wohngemeinschaft aus? Hauptmerkmale: Pflege- bzw. betreuungsbedürftige Personen leben selbstbestimmt in einer Wohnung oder einem Haus zusammen, um sich gemeinsam die notwendigen Unterstützungsleistungen zu organisieren/einzukaufen. Umsetzung: Zwei bis maximal 12 abWG-Mitbewohnerinnen und -bewohner (empfohlen werden 8-10) leben in einer Wohnung. Sie teilen sich Wohn-/Esszimmer und Küche. Jeder hat sein eigenes Zimmer (individueller Wohn-/Schlafbereich). Das Alltagsleben findet im gemeinschaftlichen Wohnzimmer und der Küche statt. Gut geeignet ist eine große Wohnküche. Alle Entscheidungen werden eigenverantwortlich von den in der abWG lebenden Personen bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern getroffen. Dazu schließen sich Mieterinnen und Mieter bzw. deren Angehörige oder gesetzlichen Vertreter in einem Gremium zusammen. Das Gremium kommt in regelmäßigen Abständen zusammen (ca. 6-8 Wochen). Die Mieterinnen und Mieter werden von einem selbst gewählten und beauftragten Pflege- und / oder Betreuungsdienst versorgt. Zielgruppen: Besonders für Menschen mit Demenzerkrankung haben sich ambulant betreute Wohngemeinschaften gut bewährt. Sie stellen jedoch auch eine alternative ambulante Wohnform für somatisch pflegebedürftige Erwachsene dar. Die Unterhaltung eines gemeinsamen Haushalts stellt eine Besonderheit dar, die aufgrund der großen Nähe zu den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen nicht jedermanns Sache ist. Für andere liegt gerade darin ein Stück Lebensqualität. Will man beim Aufbau einer abWG von der Förderung des Freistaates profitieren, sind einige Grundsätze zu beachten (Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG). > Zentrale Rahmenbedingungen:
> siehe auch: Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften (externer Link) |
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