Slideshow picture 1 Slideshow picture 2 Slideshow picture 3 Slideshow picture 4 Slideshow picture 5 Slideshow picture 6
Button

GLOSSARR

Betreutes Wohnen
zu Hause

kurz & knapp: Zu Hause wohnen mit Servicevertrag externer Dienstleister, Koordinationsstelle & Qualitätssicherung (-> Förderung)


Was heißt das?

„Betreutes Wohnen“ ist mittlerweile in aller Munde. Dennoch ist bei genauem Hinschauen oft gar nicht klar, worum es sich eigentlich handelt, denn es ist kein geschützter Begriff. Dementsprechend kursieren unterschiedliche Vorstellungen darüber – und v.a. auch Angebote mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang seitens der Dienstleister. Was der relativ ungenaue Begriff jedoch ausdrückt, ist ein Wunsch nach einer Alternative zu traditionellen Wohnformen – ein Kompromiss zwischen Alleine-zu-Hause-wohnen und Im-Heim-wohnen. Der Wunsch nach Unterstützung, Begleitung und Hilfe bei zugleich bewahrter Selbstständigkeit – ein Wunsch nach Sicherheit – wird meist durch diese Bezeichnung transportiert.

Betreutes Wohnen – sei es „zu Hause“ oder „mit Service“ – bedeutet, dass zusätzliche Hilfsdienste, Unterstützungsangebote und Pflegedienste einen Besucherstatus innehaben – also der wohnende Mensch nachwievor Herr im eigenen Haus ist. Daher gibt es zunächst keine Folgekosten wie etwa als Mietpartei in einer Einrichtung eines professionellen Pflegedienstes.

> Nicht verwechseln: Betreutes Wohnen zu Hause & Betreutes Wohnen mit Service (Servicewohnen)

 

Worum geht es?

Nach der offiziellen Definition des Bayerischen Sozialministeriums werden beim sogenannten „Betreuten Wohnen zu Hause“ individuelle und passgenaue Leistungen über eine zentrale Stelle koordiniert und vermittelt. Durch regelmäßige Besuche ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer können veränderte Bedarfe an die Koordinierungsstelle rückgekoppelt und zeitnah Unterstützungen angepasst werden. Zudem bietet der ehrenamtliche Besuchsdienst zusätzliche Kontaktmöglichkeiten und Sicherheit. Der Verbleib im eigenen Zuhause kann somit oftmals sehr lange ermöglicht werden. Werden diese definierten Kernkriterien erfüllt, erhalten Versorgungsstrukturen einen förderfähigen Status.

> Was wird gefördert?

 

Was kann Betreutes Wohnen zu Hause leisten?

Das „Betreute Wohnen zu Hause“ richtet sich an ältere Menschen, die auf kontinuierliche Begleitung und Alltagshilfen angewiesen sind, nicht aber zwangsläufig Pflege benötigen. Sie schließen mit einem externen Dienstleistungsanbieter (z.B. Verein, ambulanter Dienst, Kommune) einen Betreuungsvertrag ab. Hierdurch werden allgemeine Informations- und Beratungsleistungen sowie eine Auswahl an vertraglich vereinbarten Grundleistungen garantiert. Regelmäßige, mindestens 14-tätige Hausbesuche durch geschulte bürgerschaftlich Engagierte sorgen für eine kontinuierliche Begleitung und somit auch für die nötige Versorgungssicherheit. Im Rahmen des Betreuungsvertrags werden Grundleistungen erbracht, Wahlleistungen können separat gebucht werden.

Grundleistungen sind im Wesentlichen:

  • regelmäßig besetzte Koordinationsstelle
  • regelmäßiger, mindestens 14-tägiger Hausbesuch durch bürgerschaftlich Engagierte
  • Information und Beratung
  • Organisation von Hilfsdiensten

Wahlleistungen sind beispielsweise:

  • Hauswirtschaftliche Hilfen
  • Hilfen für Haus und Garten
  • Einkaufsservice
  • Wäschedienst

 

Nicht zu verwechseln mit Betreutem Wohnen mit Service

> zurück zum GLOSSAR